Glaubensgrundlagen
Die grundlegenden Wirkungen des Heiligen Geistes
auf das Leben des Menschen
1. Wiedergeburt und Geistestaufe
1.1 Wiedergeburt und Geistestaufe sind die beiden grundlegenden Wirkungen des einen Geistes auf das Leben des Menschen, die voneinander unterschieden sind. Die Wiedergeburt geht der Geistestaufe voraus.
1.2 Die Apostelgeschichte legt großen Wert darauf, dass der Wiedergeburt die Geistestaufe als Erfüllung mit der Kraft zum Zeugendienst folgt: Apg. 8, 12ff; Apg. 19, 1-7.
1.3 Wiedergeburt geschieht durch das geheimnisvolle Wirken des Geistes, der wie der Wind weht, wo er will: Joh. 3, 1-13.
1.3.1 Wiedergeboren aus Wasser und Geist meint keine “Taufwiedergeburt“ sondern das Geboren-Werden aus der Kraft des Geistes und dem Wasserbad des Wortes: Joh. 3,3.5-8; 1.Kor. 12,3; Tit. 3,5; 1.Petr. 1,23; Eph. 5,26. Das Wasserbad im Wort meint die reinigende und erneuernde Kraft des Wortes Gottes. So auch Joh. 15,3.
1.3.2 Bekehrung und Wiedergeburt sind zwei Seiten einer Erfahrung mit Gott. Bei der Bekehrung kehrt der Mensch um zu Gott und übergibt Ihm sein Leben, worauf Gott mit der Wiedergeburt, dem Geschenk des neuen Lebens von Oben antwortet. Somit beschreiben die Begriffe Bekehrung und Wiedergeburt den Prozess der Neuwerdung eines Menschen aus dem Aktionsfeld des Menschen bzw. Gottes.
2. Bekehrung
2.1 Die Bekehrung, unsere Umkehr zu Gott, gehört zu den Grundlehren eines beginnenden Glaubenslebens, (Hebr. 6,1; 1.Thess 1,9).
2.2 Gott gebietet allen Menschen Ihn zu suchen (Apg.17,27) und umzukehren. (Apg.2,38 + 20,21), weil Gott will, dass alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit kommen (1.Tim.2,4).
2.3 Obwohl Umkehr etwas ist, was der Mensch nicht aus sich selbst heraus tun kann (Hebr. 12,17), wird für ihn die göttliche Gabe der Buße zur Aufgabe (Apg.17,30), denn die Güte Gottes gibt ihm die Chance zur Umkehr (Röm. 2,4).
2.4 Dazu sandte Gott uns seinen Sohn Jesus Christus (Joh.3,16), gab uns sein Wort und lässt durch seine Boten sein Wort allezeit verkünden, damit sich durch das Hören des Wortes Glaube und Umkehr ereignen können.
2.5 Bekehrung beinhaltet mehr als eine menschliche Entscheidung. Sie ist wesensmäßig eine Sinnesänderung entsprechend Apg. 2,38; Röm. 12,2; Kol. 3,2 und Hebr. 6,1 und ist damit eine Umkehr zur Nachfolge Jesu, die auch einen Herrschaftswechsel einschließt.
3. Die Wiedergeburt ist ein zentrales Anliegen des Neuen Testaments
3.1 Der neutestamentliche Befund kennt sechs Wortgruppen, die über Geburt bzw. den Geburtsvorgang berichten.
3.2 Die Bedeutung der Wiedergeburt
3.2.1 Der Begriff Wiedergeburt als dogmatisch festgelegter substantivischer Vorgang kommt in dieser Geschlossenheit im NT kaum vor. Vielmehr wird mit mehreren Begriffen – und vor allem in der Verbform – umschrieben, was als Erfahrung erlebt werden kann, der Vorgang des Wiedergeboren-Werdens.
3.2.2 Wiedergeboren-Werden heißt: Geboren-Werden aus Gott, also ein Gotteskind werden.
3.2.3 Das neue Leben aus Wasser und Geist hat sichtbare Zeichen, wie
– Gerechtigkeit üben: 1.Joh. 2,29
– der Sünde absagen: 3,9
– Bruderliebe: 4,7
– Glaube an den Christus: 5,1
– Treue zu Gott: 5,18
3.2.4 Wiedergeboren-Werden hat eine eschatologische Entfaltung. Denn die Wiedergeburt ist der erste Akt der Neuschöpfung Gottes: Tit. 3,5. 1.Petr. 1,3 macht deutlich: Die Wiedergeburt ist ein Anfangsereignis mit einer göttlichen Zukunft. Sie ist auf „MEHR“ angelegt.
3.2.5 Wiedergeboren-Werden bezeichnet das Hineingeboren-Werden ins Reich Gottes und versetzt den Glaubenden in den Herrschaftsbereich Gottes.
4. Wiedergeburt und Geistempfang
4.1 In jedem wiedergeborenen Christen wohnt der Heilige Geist (1.Kor. 12,3; Eph.1,13f).
4.2 Das Wirken des Heiligen Geistes bei der Wiedergeburt hat mehrere Aspekte (2.Kor. 1,2f).
4.2.1 Es ist Befestigung und Zuspruch durch Gott (2.Kor. 1,21f). Ich bin nicht so erlöst, wie ich mich fühle, sondern für meine Erlösung besteht Rechtssicherheit, weil ER sie durch die Erlösung mit seinem Blut juristisch garantiert. „Der Ausdruck bedeutet in der griechischen Rechtssprache eine rechtsverbindliche Dokumentation und meint damit eine innere Heilsgewissheit. Dahinter steht ein juristischer Vorgang, nämlich dass ein Kaufvertrag rechtsgültig geworden ist und der Vorbesitzer in allen Ansprüchen befriedigt ist. D.h.: Durch die Innewohnung des Geistes empfängt der Gläubige Heilsgewissheit.“
(Diskussionsgrundlage des AK Theol. Fragen, S. 7) Deshalb hat er uns gesalbt und versiegelt.
4.2.2 Es ist eine eschatologische Handlung: Sie ist Anzahlung, der noch mehr folgt. Deshalb hat er uns gesalbt und versiegelt.
4.2.3 Durch die Wiedergeburt wird der Mensch eine neue Schöpfung (Eph. 2,10). Durch Christus ist er eine neue Kreatur und das neue Leben aus Gott hat begonnen. Sinn, Zweck und Ziel dieser neuen Kreatur ist es, mit Leib, Seele und Geist Gott zu dienen und im Prozess der Heiligung sich dienen zu lassen. Es erfolgt ein Herrschaftswechsel in seinem Leben.
Der Christ ist versiegelt mit dem Heiligen Geist (Eph.1,13f) und eine Wohnung für den Heiligen Geist (Eph.2,22). Dies gilt ganzheitlich und ungeteilt. Das Leben ist dann ein „vernünftiger Gottesdienst“, das ein Gott wohlgefälliges Opfer bedeutet, auch durch die Hingabe unseres Leibes / Körper (Röm.12,1). Leben in der Heiligung ist Kernbereich des neuen Lebens aus Gott, um in diesem Stand zu bleiben.
5. Die Geistestaufe
5.1 Vorbemerkungen
Das Leben als Christ beginnt mit glaubensvoller Hinwendung zu Jesus Christus (Bekehrung) und dem Empfang des neuen Lebens aus Gott (Wiedergeburt). Mit dem Reden Gottes in unser Leben hinein und dem Wirken des Heiligen Geistes zur Wiedergeburt haben wir nicht das Ziel unseres Christenlebens erreicht, sondern sind am Beginn des neuen Lebens. Zu diesem neuen Leben zugehörig beschreibt uns das Neue Testament die Geistestaufe als markante und wichtige Erfahrung für unsere Berufung und Dienstfähigkeit.
5.2 Exegetische Untersuchungen
Alle vier Evangelien zitieren die Wortgruppe „taufen mit Heiligem Geist“ (baptizein en pneumati hagio) mit der Johannes darauf verweist, dass der Dienst Jesu von „höherer“ Qualität ist. Johannes taufte mit Wasser, Jesus aber tauft mit Heiligem Geist.
5.2.1 Diese Taufe mit Heiligem Geist hat eine persönliche und eine eschatologische Komponente. Der Doppelbegriff, Taufen mit Geist und Feuer, weist auch auf das Gerichtshandeln als eschatologische Vollmachtserklärung hin (Mat.3,11f; Luk.3,16f). Das bedeutet, immer wenn Gott mit Heiligem Geist tauft, ist dies gleichzeitig ein Hinweis auf das Gericht Gottes, weil es mit dem Ziel geschieht, zur Entscheidung zu führen, zu ewigem Leben oder ewiger Verdammnis.
5.2.2 Jesus selbst definiert die Geistestaufe als Empfang dynamischer Kraft des Heiligen Geistes zum Zeugendienst: Apg.1,4-8.
5.2.3 In Apg.11,16 wird die Geistestaufe der Heiden im Hause des Kornelius als Zeichen der Echtheit ihrer Bekehrung und damit als Vorraussetzung ihrer Taufe durch Petrus beschrieben. Dies ist nicht Wiederholung von Apg. 2, sondern der Bericht des Vollzugs der Ausweitung des Evangeliums hin zu den Nationen.
5.2.4 In 1.Kor.12,13 stellt die Geistestaufe ein ekklesiologisches Ereignis dar, denn die Gesamtperikope von 1.Kor. 12-14 entfaltet den Gebrauch der Gaben des Heiligen Geistes im Zusammenleben der Gemeinde. Liebevoll werden der Friede des Christus und die Auferbauung der Gemeinde als Ordnungsprinzipien aller Geisteswirkungen entfaltet. Deshalb weist verantwortlicher Umgang mit den Gaben des Geistes deren Gebrauch vor allem in den Dienst der Gemeinde. Obwohl die Geistestaufe ganz persönlich erlebt werden muss, kommen deren Wirkungen der Gemeinde zugute.
5.2.5 Der neutestamentliche Befund kennt sechs weitere Synonym-Begriffe für Taufen mit Heiligem Geist.
5.3 Begleitende Zeichen der Geistestaufe
Die empfangene Geistestaufe wird von mehreren sichtbaren Zeichen begleitet, wie Kraftausrüstung zum Zeugendienst , Zungenrede , Prophetie , Beginn eines dauerhaften Prozesses des zeugnishaften Lebens im Heiligen Geist , Leben im Lobpreis Gottes . Vor allem führt das Leben im Heiligen Geist in neue und tiefere Dimensionen des Verständnisses des Wortes Gottes und der Person Jesu Christi
5.4 Theologische Standortbestimmung
Die Bibel stellt Wiedergeburt und Geistestaufe als zwei unterschiedene aber nicht voneinander zu scheidende geistliche Erfahrungen dar.
In der Wiedergeburt beantwortet Gott unsere Umkehr (Bekehrung), indem er neues Leben schenkt. Dabei wird der Heilige Geist als Angeld empfangen, der mich meines Heils gewiss macht.
In der auf die Wiedergeburt folgenden Geistestaufe empfange ich eine Kraftausrüstung des Heiligen Geistes zum Zeugendienst.
Diese wird durch mitfolgende Zeichen bestätigt. Dabei gehört die Zungenrede zum Normalfall des biblischen Erfahrungsberichts, vor allem der Apostelgeschichte, obwohl Paulus betont, dass die Gaben der Zungen in freier Schenkung – wie andere Charismen auch – von ihm gegeben werden, wie er will und wem er will.
6. Wassertaufe und Geistestaufe – zwei grundlegende,
aber zu unterscheidende Ereignisse
6.1 Die Wassertaufe als eine feste Größe im NT
6.1.1 In den sieben Einheitsbetonungen in Eph. 4,4 stehen der e i n e Glaube und die e i n e Taufe zwischen dem e i n e n Herrn und dem e i n e n Gott . Damit zählt die Taufe zu den Konstanten des NT.
6.1.2 Ebenso konstant ist: Die Taufe ist immer Folge von Glauben und Bekehrung. Das NT kennt keine Umkehrung von Glaube und Taufe wie Mark. 16,16 und andere Stellen des NT unmissverständlich sagen.
6.2 Die Taufe Jesu als Vorgabe für die neutestamentliche Taufpraxis
6.2.1 Zur Konsequenz der Nachfolge Jesu gehört auch die Nachfolge in der Taufe. Seine Taufe ist maßgebend für die Gemeindepraxis.
6.2.2 Die Taufe Jesu war keine verborgene Geheimtaufe. Sie fand in der Öffentlichkeit vor vielen Zeugen statt. Der Öffentlichkeitscharakter der Taufe hat mit einem klaren Bekenntnis zu tun, nämlich dem Sündenbekenntnis und Glaubensbekenntnis. Wassertaufe feiert von daher immer Öffentlichkeit, weil sie eine Bekenntnistaufe ist.
6.2.3 Mit der Taufe hat Jesus sich in die Gemeinschaft der Sünder gestellt. Somit war seine Taufe ein Bekenntnis zu denen, die in Buße bereit waren, Gott zu begegnen. Jesus fand so den Weg zu uns Menschen. Er wurde wie wir, damit wir werden können wie er. Deshalb ist Taufe auch Eingang in die Gemeinde. Wie Glaube die Voraussetzung für die Taufe ist, ist die Zugehörigkeit zur Gemeinde die Folge der Taufe. Glaube und Taufe mit Taufe und Gemeinde bilden eine Einheit. Der Glaube führt zur Taufe, die Taufe führt in die Gemeinde (Mark. 16,16 und Apg. 2,41).
6.2.4 Jesu Taufe war nicht nur Taufe auf Gehorsam hin , sondern Taufe auf seinen Auftrag hin, nämlich „alle Gerechtigkeit zu erfüllen“ (Mat. 3,15), also Diensttaufe. So ist die Taufe ein Bekenntnis, bewusst von aller Ungerechtigkeit abzutreten mit dem Ziel, von nun an gerecht zu leben. „Alle Gerechtigkeit zu erfüllen“ bezieht sich nicht nur auf die Taufe , sondern auf den lebenslangen Auftrag. Das ist die ethische und missionarische Aufgabe, zu der wir uns in der Taufe verpflichten und verbindlich festgelegen.
6.2.5 Wie Jesu Taufe nicht am Beginn seines irdischen Lebens stand, sondern am Beginn seines öffentlichen Wirkens, steht die Taufe nach dem Zeugnis des NT nicht am Anfang unseres irdischen Lebens, sondern am Beginn unseres Glaubenslebens (Apg. 2,38). Gott hat nirgendwo gesagt, dass wir Geburtsjahrgangsweise die Kinder (Säuglinge) zur Taufe zu bringen hätten, um sie durch eine rituelle Handlung zu Christen zu machen. Säuglingstaufe ist Irrtum der kirchengeschichtlichen Entwicklung!
6.2.6 Die Taufe Jesu ist nicht ein geheimnisvolles Handeln Gottes, sprich ein Sakrament. Vor der Taufe hat Gott durch sein Wort gesprochen. In der Taufe hat der Mensch Gottes Wort entsprochen. Taufe ist nicht Heilshandeln Gottes an uns, sondern wir bekennen in der Taufe, dass Gott an uns heilvoll gehandelt hat. Taufe ist unsere Antwort in Wort und Tat auf Gottes Reden und Tun hin.
6.2.7 Die Taufe Jesu wird von Johannes dem Täufer nicht abgewehrt mit der Begründung, dass Jesus doch als Kleinkind im Tempel beschnitten worden ist (Mat. 3,14; Luk. 2,21-24). Wenn wir Jesus auch in der Tauffrage nachzufolgen haben, dann kann es für uns auch keine Verbindung zwischen Kindesbeschneidung des AT und der neutestamentlichen Taufe geben, die uns dazu berechtigen würde, aus der Glaubenstaufe eine Kindertaufe zu machen. Das NT kennt an keiner Taufstelle solch eine Verbindung zur Beschneidung, auch nicht bei den so genannten Haustaufen.
6.2.8 Jesu Taufe war eine Freiwilligkeitstaufe. Es gibt hinsichtlich der Taufe keine Verfügbarkeit des Menschen über andere Menschen, schon gar nicht, wenn sie noch in einem Alter sind, wo sie sich nicht eigenständig und freiwillig entscheiden können. Taufwillige erbitten getauft zu werden, und das aus freien Stücken, weil Gott durch sein Wort zu ihnen persönlich gesprochen hat.
6.2.9 Wie Jesus nicht durch die Taufe Gottes Sohn geworden ist, werden auch wir nicht durch die Taufe Christen. Taufe macht uns nicht zu Christen, so wenig wie Jesus durch sie zum Christus wurde. Sie ist nicht ein Heilshandeln Gottes am Menschen, sondern verbindliches Bekenntnis des Menschen auf das in der Wiedergeburt geschehene Heilshandeln Gottes (Mat. 3,13ff).
6.2.10 Wie Jesus nach seiner Taufe von dem Heiligen Geist erfüllt worden ist (Luk. 3,21-22 par), so ist auch uns die Geistestaufe verheißen (Apg. 2,38).
6.2.11 Wenn Jesus nach seiner Taufe den Heiligen Geist empfing, aber der Geist Gottes schon vorher auf ihm ruhte, dann kann diese Geisterfüllung immer nur eine besondere, nämlich eine für den Auftrag und Dienst bestimmte sein. Wenn wir die neutestamentliche Taufe in Parallele zur Taufe Jesu sehen und die Wiedergeburt Handeln des Heiliger Geist an uns ist, dann führt die Geistestaufe zur Befähigung und Ausrüstung zum Dienst als Wirken des Heiliger Geist durch uns für andere.
6.2.12 Wenn Bekehrung und Wiedergeburt sowie Geistestaufe in unserem Leben zusammenfallen, dann erspart uns das nicht die Wassertaufe (Apg. 10,48). Geistestaufe ist kein Ersatz für Wassertaufe! Der Begriff „Taufe“ für beide Ereignisse ist inhaltlich sehr verschieden zu definieren. Wassertaufe und Geistestaufe sind zwei grundlegende, aber sehr zu unterscheidende Ereignisse.
6.3 Geisteswirken vor und nach der Wassertaufe
6.3.1 Das NT spricht an den meisten Taufstellen immer im Zusammenhang mit geistlichen Aufbrüchen oder Erweckungen, besonders dann, wenn das „ganze Haus“ glaubte und sich taufen ließ . In allen Stellen wird der Zusammenhang zwischen vollmächtiger Verkündigung und Erweckung durch den Heiligen Geist einerseits, und dem Glauben mit nachfolgender Taufe als Antwort darauf andererseits deutlich erkennbar. Die Schlussfolgerung, dass es sich bei den so genannten „Haustaufen“ auch um Säuglinge gehandelt haben könnte, widerspricht den klaren Taufaussagen des NT und ist Hineinlegung in das Wort Gottes, nicht Auslegung des Wortes Gottes. Worüber Gottes Wort schweigt, muss auch menschliche Annahme schweigen.
6.3.2 Neutestamentlichen Taufen, auch die „Haustaufen“ sind frei von menschlichen, politischen oder gar patriarchalischen Manipulationen. „Wer glaubt und (dann) getauft wird, der wird gerettet werden, wer nicht glaubt, wird verdammt werden“ (Mark. 16,16). Hier wird ein unumkehrbares und unumstößliches Prinzip des NT deutlich. Gott hat die Rettung und das Beschenken des Menschen mit Heil nicht an einen Ritus gebunden, sondern an Jesus Christus und das Evangelium als Nachricht an uns Menschen unter der Wirkung des Heiligen Geistes und die Annahme dieser Botschaft durch uns.
6.3.3 Sich taufen zu lassen zeigt, dass die geisterfüllte Predigt „durchs Herz“ ging. Der Mensch hat das Bedürfnis zu antworten. Nach Apg. 2,38 heißt diese Antwort: Umkehr und Taufe. Taufkandidaten sind immer nur von Gottes Wort und Geist Getroffene und Betroffene. Der Prozess, der durch Gottes Wort und Geist beim Hören der Predigt eingesetzt hat, verlangt nach einer Antwort in Wort und Tat . So gehören Bekennen und Taufe aufs engste zusammen. Beides geschieht unter der Regie des Heiligen Geistes.
6.3.4 Nachdem die Schuldfrage durch Jesu Sterben am Kreuz von Golgatha gelöst wurde, wird die Kraftfrage für den Christen beantwortet (Apg. 1,8). Keiner soll sein Christsein aus eigener Kraft leben. Jedem, der die Botschaft von der Erlösung am Kreuz annimmt und sich taufen lässt, ist der Empfang der Gabe des Heiligen Geistes verheißen (Apg. 2,38 b).
6.3.5 Dass Geistestaufe nicht automatisch an den Taufakt gebunden ist, macht Apg. 10,44 – 48 deutlich. Ebenso deutlich wird, dass Gott aber auch nicht auf die Antwort des Menschen verzichtet. Geistestaufe hebt Wassertaufe nicht auf.
6.4 Besondere Taufaussagen des NT in Röm. 6,1-11
6.4.1 In Römer 6,4 formuliert Paulus eindeutig, dass Taufe Beerdigung ist. Somit geht der Taufe ein entscheidendes Ereignis voraus, nämlich das Gestorbensein mit Christus, nicht aber die natürliche Geburt. Lebendige werden nicht beerdigt, deshalb dürfen auch Nichtgestorbene mit Christus nicht getauft werden. Aus diesem Grund haben wir immer den Taufbereiten nach seiner Christusbeziehung und seinem Glauben zu fragen (Apg. 8, 37).
6.4.2 Der Zusammenhang von Röm. 6,4 macht deutlich, dass durch das Sterben mit Christus ein Herrschaftswechsel in unserem Leben stattgefunden hat. Wir sind der Sünde abgestorben (V 2). Das Sterben Jesu hat unser altes sündiges Leben mit in den Tod gerissen (V 5). Auf dieses Gestorbensein hin wird getauft im Sinne von „begraben werden“ (V 4) mit dem Ziel, „in Christus Jesus, unserem Herrn, für Gott zu leben“ (V 11).
6.5 Besondere Taufaussagen des NT in 1.Petr. 3,18-21
6.5.1 Taufe ist hier „Bitte/Gebet/Bund/Gesuch an Gott um ein gutes Gewissen“. Akteur ist wieder der Mensch, der Gottes Bundesvorlage bejaht, annimmt und sich von jeder Gewissenlosigkeit lossagt. Somit ist Taufe die Verbindlichkeitserklärung des Menschen unter den Willen Gottes und sein Heilswerk in Jesus Christus. Das ist Annahme der vorgegebenen Rettung Gottes und somit die menschliche subjektive Seite der Rettung. Ohne das verpflichtende Jawort seitens des Menschen in der Taufe und die Bitte um die Reinigung des Gewissens bleibt Rettung durch Gott immer nur ein ungenutztes Angebot. Die Taufe rettet insofern, dass der Mensch aktiv wird und zu Gottes Bundesschluss verbindlich Ja sagt (vgl. auch Apg. 2,21; Jak. 5,15; Luk. 11,9.13 u.a.).
6.5.2 Die Taufe rettet nicht als Reinigung unseres Lebens von dem „Unrat des Fleisches“. Reinigung gibt es nur durch das Blut Jesu (1.Joh. 1,7; 1.Petr. 1,18; Mat. 26,28; Eph. 1,7 u.a.). Durch äußere Berührung mit Wasser wird niemand innerlich rein! In der Taufe geschieht kein rettendes Reinigen, weder durch eine mysterienhafte Wasserwirkung, noch durch einen dem Taufakt vermeintlich zugesagten Gnadenakt Gottes. Somit ist Taufe nicht objektives Rettungsmittel Gottes. Das allein ist das Kreuz von Golgatha!
6.6 Wassertaufe und Gemeinde
6.6.1 Ist einerseits die Wassertaufe mit dem Glauben verankert und zwar in der Hinsicht, dass der Glaube die Voraussetzung für die Taufe ist, so ist sie andrerseits verankert mit der Gemeindezugehörigkeit. Taufe ist immer auch Eintritt in die Gemeinde (Apg. 2,41) oder führt zu Gemeindegründungen (Apg. 16,15.40).
6.6.2 Getaufte und Gemeinde sind gekennzeichnet durch ihre Unterstellung unter Gottes Wort (Apg. 2,41). Menschen, die sich für Christus entschieden haben, leben auch entschieden. Taufe ist Verbindlichkeitserklärung gegenüber seinem Wort, seiner Gemeinde und ist Bereitschaft Zeugnis zu geben über das neue Leben in Christus.
6.6.3 Taufe als Verbindlichkeitserklärung seinem Wort, seiner Gemeinde und dem Zeugnisgeben gegenüber hat zur Folge, dass ich immer wieder nach meinem Glaubensstand befragt werden kann. Wie zur Gemeinde die Taufe gehört, gehört zu ihr auch die Gemeindeerziehung (-zucht). Dass das Evangelium nicht nur eint und der Heilige Geist nicht nur Gemeinschaft, sondern auch Scheidung der Geister wirkt, ist ein Grundmuster in der Apostelgeschichte. Für Christus Entschiedene leben auch entschieden. Durch das Wort kristallisiert sich Echtheit oder Täuschung heraus. So wirkt der Geist des Wortes Entschiedenheit oder Scheidung.
Erarbeitet vom „Theologischer Ausschuss (TA)“ im Jahre 2006.
Als Grundsatzpapier im BFP-Vorstand beschlossen am 07.11.2006[:fa]
Die grundlegenden Wirkungen des Heiligen Geistes
auf das Leben des Menschen
1. Wiedergeburt und Geistestaufe
1.1 Wiedergeburt und Geistestaufe sind die beiden grundlegenden Wirkungen des einen Geistes auf das Leben des Menschen, die voneinander unterschieden sind. Die Wiedergeburt geht der Geistestaufe voraus.
1.2 Die Apostelgeschichte legt großen Wert darauf, dass der Wiedergeburt die Geistestaufe als Erfüllung mit der Kraft zum Zeugendienst folgt: Apg. 8, 12ff; Apg. 19, 1-7.
1.3 Wiedergeburt geschieht durch das geheimnisvolle Wirken des Geistes, der wie der Wind weht, wo er will: Joh. 3, 1-13.
1.3.1 Wiedergeboren aus Wasser und Geist meint keine “Taufwiedergeburt“ sondern das Geboren-Werden aus der Kraft des Geistes und dem Wasserbad des Wortes: Joh. 3,3.5-8; 1.Kor. 12,3; Tit. 3,5; 1.Petr. 1,23; Eph. 5,26. Das Wasserbad im Wort meint die reinigende und erneuernde Kraft des Wortes Gottes. So auch Joh. 15,3.
1.3.2 Bekehrung und Wiedergeburt sind zwei Seiten einer Erfahrung mit Gott. Bei der Bekehrung kehrt der Mensch um zu Gott und übergibt Ihm sein Leben, worauf Gott mit der Wiedergeburt, dem Geschenk des neuen Lebens von Oben antwortet. Somit beschreiben die Begriffe Bekehrung und Wiedergeburt den Prozess der Neuwerdung eines Menschen aus dem Aktionsfeld des Menschen bzw. Gottes.
2. Bekehrung
2.1 Die Bekehrung, unsere Umkehr zu Gott, gehört zu den Grundlehren eines beginnenden Glaubenslebens, (Hebr. 6,1; 1.Thess 1,9).
2.2 Gott gebietet allen Menschen Ihn zu suchen (Apg.17,27) und umzukehren. (Apg.2,38 + 20,21), weil Gott will, dass alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit kommen (1.Tim.2,4).
2.3 Obwohl Umkehr etwas ist, was der Mensch nicht aus sich selbst heraus tun kann (Hebr. 12,17), wird für ihn die göttliche Gabe der Buße zur Aufgabe (Apg.17,30), denn die Güte Gottes gibt ihm die Chance zur Umkehr (Röm. 2,4).
2.4 Dazu sandte Gott uns seinen Sohn Jesus Christus (Joh.3,16), gab uns sein Wort und lässt durch seine Boten sein Wort allezeit verkünden, damit sich durch das Hören des Wortes Glaube und Umkehr ereignen können.
2.5 Bekehrung beinhaltet mehr als eine menschliche Entscheidung. Sie ist wesensmäßig eine Sinnesänderung entsprechend Apg. 2,38; Röm. 12,2; Kol. 3,2 und Hebr. 6,1 und ist damit eine Umkehr zur Nachfolge Jesu, die auch einen Herrschaftswechsel einschließt.
3. Die Wiedergeburt ist ein zentrales Anliegen des Neuen Testaments
3.1 Der neutestamentliche Befund kennt sechs Wortgruppen, die über Geburt bzw. den Geburtsvorgang berichten.
3.2 Die Bedeutung der Wiedergeburt
3.2.1 Der Begriff Wiedergeburt als dogmatisch festgelegter substantivischer Vorgang kommt in dieser Geschlossenheit im NT kaum vor. Vielmehr wird mit mehreren Begriffen – und vor allem in der Verbform – umschrieben, was als Erfahrung erlebt werden kann, der Vorgang des Wiedergeboren-Werdens.
3.2.2 Wiedergeboren-Werden heißt: Geboren-Werden aus Gott, also ein Gotteskind werden.
3.2.3 Das neue Leben aus Wasser und Geist hat sichtbare Zeichen, wie
– Gerechtigkeit üben: 1.Joh. 2,29
– der Sünde absagen: 3,9
– Bruderliebe: 4,7
– Glaube an den Christus: 5,1
– Treue zu Gott: 5,18
3.2.4 Wiedergeboren-Werden hat eine eschatologische Entfaltung. Denn die Wiedergeburt ist der erste Akt der Neuschöpfung Gottes: Tit. 3,5. 1.Petr. 1,3 macht deutlich: Die Wiedergeburt ist ein Anfangsereignis mit einer göttlichen Zukunft. Sie ist auf „MEHR“ angelegt.
3.2.5 Wiedergeboren-Werden bezeichnet das Hineingeboren-Werden ins Reich Gottes und versetzt den Glaubenden in den Herrschaftsbereich Gottes.
4. Wiedergeburt und Geistempfang
4.1 In jedem wiedergeborenen Christen wohnt der Heilige Geist (1.Kor. 12,3; Eph.1,13f).
4.2 Das Wirken des Heiligen Geistes bei der Wiedergeburt hat mehrere Aspekte (2.Kor. 1,2f).
4.2.1 Es ist Befestigung und Zuspruch durch Gott (2.Kor. 1,21f). Ich bin nicht so erlöst, wie ich mich fühle, sondern für meine Erlösung besteht Rechtssicherheit, weil ER sie durch die Erlösung mit seinem Blut juristisch garantiert. „Der Ausdruck bedeutet in der griechischen Rechtssprache eine rechtsverbindliche Dokumentation und meint damit eine innere Heilsgewissheit. Dahinter steht ein juristischer Vorgang, nämlich dass ein Kaufvertrag rechtsgültig geworden ist und der Vorbesitzer in allen Ansprüchen befriedigt ist. D.h.: Durch die Innewohnung des Geistes empfängt der Gläubige Heilsgewissheit.“
(Diskussionsgrundlage des AK Theol. Fragen, S. 7) Deshalb hat er uns gesalbt und versiegelt.
4.2.2 Es ist eine eschatologische Handlung: Sie ist Anzahlung, der noch mehr folgt. Deshalb hat er uns gesalbt und versiegelt.
4.2.3 Durch die Wiedergeburt wird der Mensch eine neue Schöpfung (Eph. 2,10). Durch Christus ist er eine neue Kreatur und das neue Leben aus Gott hat begonnen. Sinn, Zweck und Ziel dieser neuen Kreatur ist es, mit Leib, Seele und Geist Gott zu dienen und im Prozess der Heiligung sich dienen zu lassen. Es erfolgt ein Herrschaftswechsel in seinem Leben.
Der Christ ist versiegelt mit dem Heiligen Geist (Eph.1,13f) und eine Wohnung für den Heiligen Geist (Eph.2,22). Dies gilt ganzheitlich und ungeteilt. Das Leben ist dann ein „vernünftiger Gottesdienst“, das ein Gott wohlgefälliges Opfer bedeutet, auch durch die Hingabe unseres Leibes / Körper (Röm.12,1). Leben in der Heiligung ist Kernbereich des neuen Lebens aus Gott, um in diesem Stand zu bleiben.
5. Die Geistestaufe
5.1 Vorbemerkungen
Das Leben als Christ beginnt mit glaubensvoller Hinwendung zu Jesus Christus (Bekehrung) und dem Empfang des neuen Lebens aus Gott (Wiedergeburt). Mit dem Reden Gottes in unser Leben hinein und dem Wirken des Heiligen Geistes zur Wiedergeburt haben wir nicht das Ziel unseres Christenlebens erreicht, sondern sind am Beginn des neuen Lebens. Zu diesem neuen Leben zugehörig beschreibt uns das Neue Testament die Geistestaufe als markante und wichtige Erfahrung für unsere Berufung und Dienstfähigkeit.
5.2 Exegetische Untersuchungen
Alle vier Evangelien zitieren die Wortgruppe „taufen mit Heiligem Geist“ (baptizein en pneumati hagio) mit der Johannes darauf verweist, dass der Dienst Jesu von „höherer“ Qualität ist. Johannes taufte mit Wasser, Jesus aber tauft mit Heiligem Geist.
5.2.1 Diese Taufe mit Heiligem Geist hat eine persönliche und eine eschatologische Komponente. Der Doppelbegriff, Taufen mit Geist und Feuer, weist auch auf das Gerichtshandeln als eschatologische Vollmachtserklärung hin (Mat.3,11f; Luk.3,16f). Das bedeutet, immer wenn Gott mit Heiligem Geist tauft, ist dies gleichzeitig ein Hinweis auf das Gericht Gottes, weil es mit dem Ziel geschieht, zur Entscheidung zu führen, zu ewigem Leben oder ewiger Verdammnis.
5.2.2 Jesus selbst definiert die Geistestaufe als Empfang dynamischer Kraft des Heiligen Geistes zum Zeugendienst: Apg.1,4-8.
5.2.3 In Apg.11,16 wird die Geistestaufe der Heiden im Hause des Kornelius als Zeichen der Echtheit ihrer Bekehrung und damit als Vorraussetzung ihrer Taufe durch Petrus beschrieben. Dies ist nicht Wiederholung von Apg. 2, sondern der Bericht des Vollzugs der Ausweitung des Evangeliums hin zu den Nationen.
5.2.4 In 1.Kor.12,13 stellt die Geistestaufe ein ekklesiologisches Ereignis dar, denn die Gesamtperikope von 1.Kor. 12-14 entfaltet den Gebrauch der Gaben des Heiligen Geistes im Zusammenleben der Gemeinde. Liebevoll werden der Friede des Christus und die Auferbauung der Gemeinde als Ordnungsprinzipien aller Geisteswirkungen entfaltet. Deshalb weist verantwortlicher Umgang mit den Gaben des Geistes deren Gebrauch vor allem in den Dienst der Gemeinde. Obwohl die Geistestaufe ganz persönlich erlebt werden muss, kommen deren Wirkungen der Gemeinde zugute.
5.2.5 Der neutestamentliche Befund kennt sechs weitere Synonym-Begriffe für Taufen mit Heiligem Geist.
5.3 Begleitende Zeichen der Geistestaufe
Die empfangene Geistestaufe wird von mehreren sichtbaren Zeichen begleitet, wie Kraftausrüstung zum Zeugendienst , Zungenrede , Prophetie , Beginn eines dauerhaften Prozesses des zeugnishaften Lebens im Heiligen Geist , Leben im Lobpreis Gottes . Vor allem führt das Leben im Heiligen Geist in neue und tiefere Dimensionen des Verständnisses des Wortes Gottes und der Person Jesu Christi
5.4 Theologische Standortbestimmung
Die Bibel stellt Wiedergeburt und Geistestaufe als zwei unterschiedene aber nicht voneinander zu scheidende geistliche Erfahrungen dar.
In der Wiedergeburt beantwortet Gott unsere Umkehr (Bekehrung), indem er neues Leben schenkt. Dabei wird der Heilige Geist als Angeld empfangen, der mich meines Heils gewiss macht.
In der auf die Wiedergeburt folgenden Geistestaufe empfange ich eine Kraftausrüstung des Heiligen Geistes zum Zeugendienst.
Diese wird durch mitfolgende Zeichen bestätigt. Dabei gehört die Zungenrede zum Normalfall des biblischen Erfahrungsberichts, vor allem der Apostelgeschichte, obwohl Paulus betont, dass die Gaben der Zungen in freier Schenkung – wie andere Charismen auch – von ihm gegeben werden, wie er will und wem er will.
6. Wassertaufe und Geistestaufe – zwei grundlegende,
aber zu unterscheidende Ereignisse
6.1 Die Wassertaufe als eine feste Größe im NT
6.1.1 In den sieben Einheitsbetonungen in Eph. 4,4 stehen der e i n e Glaube und die e i n e Taufe zwischen dem e i n e n Herrn und dem e i n e n Gott . Damit zählt die Taufe zu den Konstanten des NT.
6.1.2 Ebenso konstant ist: Die Taufe ist immer Folge von Glauben und Bekehrung. Das NT kennt keine Umkehrung von Glaube und Taufe wie Mark. 16,16 und andere Stellen des NT unmissverständlich sagen.
6.2 Die Taufe Jesu als Vorgabe für die neutestamentliche Taufpraxis
6.2.1 Zur Konsequenz der Nachfolge Jesu gehört auch die Nachfolge in der Taufe. Seine Taufe ist maßgebend für die Gemeindepraxis.
6.2.2 Die Taufe Jesu war keine verborgene Geheimtaufe. Sie fand in der Öffentlichkeit vor vielen Zeugen statt. Der Öffentlichkeitscharakter der Taufe hat mit einem klaren Bekenntnis zu tun, nämlich dem Sündenbekenntnis und Glaubensbekenntnis. Wassertaufe feiert von daher immer Öffentlichkeit, weil sie eine Bekenntnistaufe ist.
6.2.3 Mit der Taufe hat Jesus sich in die Gemeinschaft der Sünder gestellt. Somit war seine Taufe ein Bekenntnis zu denen, die in Buße bereit waren, Gott zu begegnen. Jesus fand so den Weg zu uns Menschen. Er wurde wie wir, damit wir werden können wie er. Deshalb ist Taufe auch Eingang in die Gemeinde. Wie Glaube die Voraussetzung für die Taufe ist, ist die Zugehörigkeit zur Gemeinde die Folge der Taufe. Glaube und Taufe mit Taufe und Gemeinde bilden eine Einheit. Der Glaube führt zur Taufe, die Taufe führt in die Gemeinde (Mark. 16,16 und Apg. 2,41).
6.2.4 Jesu Taufe war nicht nur Taufe auf Gehorsam hin , sondern Taufe auf seinen Auftrag hin, nämlich „alle Gerechtigkeit zu erfüllen“ (Mat. 3,15), also Diensttaufe. So ist die Taufe ein Bekenntnis, bewusst von aller Ungerechtigkeit abzutreten mit dem Ziel, von nun an gerecht zu leben. „Alle Gerechtigkeit zu erfüllen“ bezieht sich nicht nur auf die Taufe , sondern auf den lebenslangen Auftrag. Das ist die ethische und missionarische Aufgabe, zu der wir uns in der Taufe verpflichten und verbindlich festgelegen.
6.2.5 Wie Jesu Taufe nicht am Beginn seines irdischen Lebens stand, sondern am Beginn seines öffentlichen Wirkens, steht die Taufe nach dem Zeugnis des NT nicht am Anfang unseres irdischen Lebens, sondern am Beginn unseres Glaubenslebens (Apg. 2,38). Gott hat nirgendwo gesagt, dass wir Geburtsjahrgangsweise die Kinder (Säuglinge) zur Taufe zu bringen hätten, um sie durch eine rituelle Handlung zu Christen zu machen. Säuglingstaufe ist Irrtum der kirchengeschichtlichen Entwicklung!
6.2.6 Die Taufe Jesu ist nicht ein geheimnisvolles Handeln Gottes, sprich ein Sakrament. Vor der Taufe hat Gott durch sein Wort gesprochen. In der Taufe hat der Mensch Gottes Wort entsprochen. Taufe ist nicht Heilshandeln Gottes an uns, sondern wir bekennen in der Taufe, dass Gott an uns heilvoll gehandelt hat. Taufe ist unsere Antwort in Wort und Tat auf Gottes Reden und Tun hin.
6.2.7 Die Taufe Jesu wird von Johannes dem Täufer nicht abgewehrt mit der Begründung, dass Jesus doch als Kleinkind im Tempel beschnitten worden ist (Mat. 3,14; Luk. 2,21-24). Wenn wir Jesus auch in der Tauffrage nachzufolgen haben, dann kann es für uns auch keine Verbindung zwischen Kindesbeschneidung des AT und der neutestamentlichen Taufe geben, die uns dazu berechtigen würde, aus der Glaubenstaufe eine Kindertaufe zu machen. Das NT kennt an keiner Taufstelle solch eine Verbindung zur Beschneidung, auch nicht bei den so genannten Haustaufen.
6.2.8 Jesu Taufe war eine Freiwilligkeitstaufe. Es gibt hinsichtlich der Taufe keine Verfügbarkeit des Menschen über andere Menschen, schon gar nicht, wenn sie noch in einem Alter sind, wo sie sich nicht eigenständig und freiwillig entscheiden können. Taufwillige erbitten getauft zu werden, und das aus freien Stücken, weil Gott durch sein Wort zu ihnen persönlich gesprochen hat.
6.2.9 Wie Jesus nicht durch die Taufe Gottes Sohn geworden ist, werden auch wir nicht durch die Taufe Christen. Taufe macht uns nicht zu Christen, so wenig wie Jesus durch sie zum Christus wurde. Sie ist nicht ein Heilshandeln Gottes am Menschen, sondern verbindliches Bekenntnis des Menschen auf das in der Wiedergeburt geschehene Heilshandeln Gottes (Mat. 3,13ff).
6.2.10 Wie Jesus nach seiner Taufe von dem Heiligen Geist erfüllt worden ist (Luk. 3,21-22 par), so ist auch uns die Geistestaufe verheißen (Apg. 2,38).
6.2.11 Wenn Jesus nach seiner Taufe den Heiligen Geist empfing, aber der Geist Gottes schon vorher auf ihm ruhte, dann kann diese Geisterfüllung immer nur eine besondere, nämlich eine für den Auftrag und Dienst bestimmte sein. Wenn wir die neutestamentliche Taufe in Parallele zur Taufe Jesu sehen und die Wiedergeburt Handeln des Heiliger Geist an uns ist, dann führt die Geistestaufe zur Befähigung und Ausrüstung zum Dienst als Wirken des Heiliger Geist durch uns für andere.
6.2.12 Wenn Bekehrung und Wiedergeburt sowie Geistestaufe in unserem Leben zusammenfallen, dann erspart uns das nicht die Wassertaufe (Apg. 10,48). Geistestaufe ist kein Ersatz für Wassertaufe! Der Begriff „Taufe“ für beide Ereignisse ist inhaltlich sehr verschieden zu definieren. Wassertaufe und Geistestaufe sind zwei grundlegende, aber sehr zu unterscheidende Ereignisse.
6.3 Geisteswirken vor und nach der Wassertaufe
6.3.1 Das NT spricht an den meisten Taufstellen immer im Zusammenhang mit geistlichen Aufbrüchen oder Erweckungen, besonders dann, wenn das „ganze Haus“ glaubte und sich taufen ließ . In allen Stellen wird der Zusammenhang zwischen vollmächtiger Verkündigung und Erweckung durch den Heiligen Geist einerseits, und dem Glauben mit nachfolgender Taufe als Antwort darauf andererseits deutlich erkennbar. Die Schlussfolgerung, dass es sich bei den so genannten „Haustaufen“ auch um Säuglinge gehandelt haben könnte, widerspricht den klaren Taufaussagen des NT und ist Hineinlegung in das Wort Gottes, nicht Auslegung des Wortes Gottes. Worüber Gottes Wort schweigt, muss auch menschliche Annahme schweigen.
6.3.2 Neutestamentlichen Taufen, auch die „Haustaufen“ sind frei von menschlichen, politischen oder gar patriarchalischen Manipulationen. „Wer glaubt und (dann) getauft wird, der wird gerettet werden, wer nicht glaubt, wird verdammt werden“ (Mark. 16,16). Hier wird ein unumkehrbares und unumstößliches Prinzip des NT deutlich. Gott hat die Rettung und das Beschenken des Menschen mit Heil nicht an einen Ritus gebunden, sondern an Jesus Christus und das Evangelium als Nachricht an uns Menschen unter der Wirkung des Heiligen Geistes und die Annahme dieser Botschaft durch uns.
6.3.3 Sich taufen zu lassen zeigt, dass die geisterfüllte Predigt „durchs Herz“ ging. Der Mensch hat das Bedürfnis zu antworten. Nach Apg. 2,38 heißt diese Antwort: Umkehr und Taufe. Taufkandidaten sind immer nur von Gottes Wort und Geist Getroffene und Betroffene. Der Prozess, der durch Gottes Wort und Geist beim Hören der Predigt eingesetzt hat, verlangt nach einer Antwort in Wort und Tat . So gehören Bekennen und Taufe aufs engste zusammen. Beides geschieht unter der Regie des Heiligen Geistes.
6.3.4 Nachdem die Schuldfrage durch Jesu Sterben am Kreuz von Golgatha gelöst wurde, wird die Kraftfrage für den Christen beantwortet (Apg. 1,8). Keiner soll sein Christsein aus eigener Kraft leben. Jedem, der die Botschaft von der Erlösung am Kreuz annimmt und sich taufen lässt, ist der Empfang der Gabe des Heiligen Geistes verheißen (Apg. 2,38 b).
6.3.5 Dass Geistestaufe nicht automatisch an den Taufakt gebunden ist, macht Apg. 10,44 – 48 deutlich. Ebenso deutlich wird, dass Gott aber auch nicht auf die Antwort des Menschen verzichtet. Geistestaufe hebt Wassertaufe nicht auf.
6.4 Besondere Taufaussagen des NT in Röm. 6,1-11
6.4.1 In Römer 6,4 formuliert Paulus eindeutig, dass Taufe Beerdigung ist. Somit geht der Taufe ein entscheidendes Ereignis voraus, nämlich das Gestorbensein mit Christus, nicht aber die natürliche Geburt. Lebendige werden nicht beerdigt, deshalb dürfen auch Nichtgestorbene mit Christus nicht getauft werden. Aus diesem Grund haben wir immer den Taufbereiten nach seiner Christusbeziehung und seinem Glauben zu fragen (Apg. 8, 37).
6.4.2 Der Zusammenhang von Röm. 6,4 macht deutlich, dass durch das Sterben mit Christus ein Herrschaftswechsel in unserem Leben stattgefunden hat. Wir sind der Sünde abgestorben (V 2). Das Sterben Jesu hat unser altes sündiges Leben mit in den Tod gerissen (V 5). Auf dieses Gestorbensein hin wird getauft im Sinne von „begraben werden“ (V 4) mit dem Ziel, „in Christus Jesus, unserem Herrn, für Gott zu leben“ (V 11).
6.5 Besondere Taufaussagen des NT in 1.Petr. 3,18-21
6.5.1 Taufe ist hier „Bitte/Gebet/Bund/Gesuch an Gott um ein gutes Gewissen“. Akteur ist wieder der Mensch, der Gottes Bundesvorlage bejaht, annimmt und sich von jeder Gewissenlosigkeit lossagt. Somit ist Taufe die Verbindlichkeitserklärung des Menschen unter den Willen Gottes und sein Heilswerk in Jesus Christus. Das ist Annahme der vorgegebenen Rettung Gottes und somit die menschliche subjektive Seite der Rettung. Ohne das verpflichtende Jawort seitens des Menschen in der Taufe und die Bitte um die Reinigung des Gewissens bleibt Rettung durch Gott immer nur ein ungenutztes Angebot. Die Taufe rettet insofern, dass der Mensch aktiv wird und zu Gottes Bundesschluss verbindlich Ja sagt (vgl. auch Apg. 2,21; Jak. 5,15; Luk. 11,9.13 u.a.).
6.5.2 Die Taufe rettet nicht als Reinigung unseres Lebens von dem „Unrat des Fleisches“. Reinigung gibt es nur durch das Blut Jesu (1.Joh. 1,7; 1.Petr. 1,18; Mat. 26,28; Eph. 1,7 u.a.). Durch äußere Berührung mit Wasser wird niemand innerlich rein! In der Taufe geschieht kein rettendes Reinigen, weder durch eine mysterienhafte Wasserwirkung, noch durch einen dem Taufakt vermeintlich zugesagten Gnadenakt Gottes. Somit ist Taufe nicht objektives Rettungsmittel Gottes. Das allein ist das Kreuz von Golgatha!
6.6 Wassertaufe und Gemeinde
6.6.1 Ist einerseits die Wassertaufe mit dem Glauben verankert und zwar in der Hinsicht, dass der Glaube die Voraussetzung für die Taufe ist, so ist sie andrerseits verankert mit der Gemeindezugehörigkeit. Taufe ist immer auch Eintritt in die Gemeinde (Apg. 2,41) oder führt zu Gemeindegründungen (Apg. 16,15.40).
6.6.2 Getaufte und Gemeinde sind gekennzeichnet durch ihre Unterstellung unter Gottes Wort (Apg. 2,41). Menschen, die sich für Christus entschieden haben, leben auch entschieden. Taufe ist Verbindlichkeitserklärung gegenüber seinem Wort, seiner Gemeinde und ist Bereitschaft Zeugnis zu geben über das neue Leben in Christus.
6.6.3 Taufe als Verbindlichkeitserklärung seinem Wort, seiner Gemeinde und dem Zeugnisgeben gegenüber hat zur Folge, dass ich immer wieder nach meinem Glaubensstand befragt werden kann. Wie zur Gemeinde die Taufe gehört, gehört zu ihr auch die Gemeindeerziehung (-zucht). Dass das Evangelium nicht nur eint und der Heilige Geist nicht nur Gemeinschaft, sondern auch Scheidung der Geister wirkt, ist ein Grundmuster in der Apostelgeschichte. Für Christus Entschiedene leben auch entschieden. Durch das Wort kristallisiert sich Echtheit oder Täuschung heraus. So wirkt der Geist des Wortes Entschiedenheit oder Scheidung.
Erarbeitet vom „Theologischer Ausschuss (TA)“ im Jahre 2006.
Als Grundsatzpapier im BFP-Vorstand beschlossen am 07.11.2006[:]